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Zitierfest

Stadtrecht Regensburg

Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg) (RgbHafenO)

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985. 78 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. 1.01Geltungsbereich
  3. 1.02Anwendung anderer Vorschriften
  4. 1.03Hafenbehörde
  5. 1.04Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
  6. 2.01Allgemeines Verhalten im Hafengebiet
  7. 2.02Erlaubnis zum Einlaufen
  8. 2.03Überbelegung des Hafens
  9. 2.04An- und Abmeldung
  10. 2.05Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
  11. 2.06Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
  12. 2.07Reinhaltung des Hafens
  13. 2.08Verhalten bei Feuersgefahr
  14. 2.09Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände
  15. 2.10Verkehrsstörende Einrichtungen
  16. 3.01Verhalten bei Fahrten im Hafen
  17. 3.02Schlepp- und Schubverkehr
  18. 3.03Zuweisung der Liegeplätze
  19. 3.04Festmachen und Ankern
  20. 3.05Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
  21. 3.06Landgänge
  22. 3.07Stillegen von Fahrzeugen
  23. 3.08Gebrauch der Schiffsschraube bei festgemachten Fahrzeugen
  24. 3.09Sicherheitsvorschriften gegen Feuersgefahr an Bord
  25. 3.10Sicherheitsvorschriften gegen Feuersgefahr an Land
  26. 3.11Reparaturarbeiten an Fahrzeugen, die brennbare Flüssigkeiten befördern
  27. 3.12Meldung besonderer Vorfälle
  28. 3.13Aufenthaltsbeschränkung
  29. 3.14Eigenversorgung mit Treibstoffen
  30. 3.15Benutzung von Hafenanlagen
  31. 3.16Beseitigung störender Gegenstände
  32. 3.17Lagern von Gütern
  33. 4.01Vorkehrungen für Gefahrenfälle
  34. 4.02Schlepp- und Schubverkehr
  35. 4.03Festmachen von Fahrzeugen
  36. 4.04Umschlagstellen
  37. 4.05Fluchtwege
  38. 4.06Laden und Löschen
  39. 4.07Rauchen und Gebrauch von offenem Feuer
  40. 4.08Tankluken
  41. 4.09Aufenthalt an Bord
  42. 4.10Aufsicht
  43. 4.11Wache und Alarm
  44. 4.12Umschlagleitungen
  45. 4.13Elektrische Schutzmaßnahmen
  46. 4.14Schutz des Hafengewässers
  47. 4.15Verhalten nach dem Umschlag
  48. 4.16Reinigen und Entgasen
  49. 4.17Tankschiffliegeplätze
  50. 5.01Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde
  51. 6.01Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde
  52. 7.01Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde
  53. 8.01Sorgfaltspflicht
  54. 8.02Sicherheitsvorkehrungen
  55. 9.01Aufenthalt im Hafengebiet
  56. 9.02Ausschluß des Gemeingebrauches
  57. 9.03Besonderes Verhalten im Hafengebiet
  58. 9.04Auslegen und Sichern von Landgängen
  59. 9.05Ausbringen von Ankern
  60. 9.06Festmachen und Wenden
  61. 9.07Liegeordnung
  62. 9.08Schlepp-, Schub- und Versorgungsschiffe im Hafen
  63. 9.09Laden und Löschen
  64. 9.10Umschlagsordnung
  65. 9.11Bekämpfung von Ungeziefer und Ratten
  66. 9.12Regelung des Schiffsverkehrs
  67. 9.13Einteilung der Liegeplätze (ausgenommen Tankschiffliegeplätze)
  68. 9.14Tankschiffliegeplätze (§ 4.17)
  69. 9.15Eisenbahnbetrieb
  70. 9.16Verhalten auf Bahnanlagen und anderen Verkehrswegen
  71. 9.17Straßenfahrzeugbetrieb
  72. 9.18Reinhaltung des Hafengebietes
  73. 9.19Sonstiges Verhalten im Hafengebiet
  74. 9.20Anordnungen, Erlaubnisse
  75. 10.01Ausnahmen
  76. 10.02Ordnungswidrigkeiten
  77. 10.03Aushang der Verordnung
  78. 10.04Inkrafttreten

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