Stadtrecht Regensburg
Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg) (RgbHafenO)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985. 78 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- 1.01Geltungsbereich
- 1.02Anwendung anderer Vorschriften
- 1.03Hafenbehörde
- 1.04Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
- 2.01Allgemeines Verhalten im Hafengebiet
- 2.02Erlaubnis zum Einlaufen
- 2.03Überbelegung des Hafens
- 2.04An- und Abmeldung
- 2.05Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
- 2.06Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
- 2.07Reinhaltung des Hafens
- 2.08Verhalten bei Feuersgefahr
- 2.09Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände
- 2.10Verkehrsstörende Einrichtungen
- 3.01Verhalten bei Fahrten im Hafen
- 3.02Schlepp- und Schubverkehr
- 3.03Zuweisung der Liegeplätze
- 3.04Festmachen und Ankern
- 3.05Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
- 3.06Landgänge
- 3.07Stillegen von Fahrzeugen
- 3.08Gebrauch der Schiffsschraube bei festgemachten Fahrzeugen
- 3.09Sicherheitsvorschriften gegen Feuersgefahr an Bord
- 3.10Sicherheitsvorschriften gegen Feuersgefahr an Land
- 3.11Reparaturarbeiten an Fahrzeugen, die brennbare Flüssigkeiten befördern
- 3.12Meldung besonderer Vorfälle
- 3.13Aufenthaltsbeschränkung
- 3.14Eigenversorgung mit Treibstoffen
- 3.15Benutzung von Hafenanlagen
- 3.16Beseitigung störender Gegenstände
- 3.17Lagern von Gütern
- 4.01Vorkehrungen für Gefahrenfälle
- 4.02Schlepp- und Schubverkehr
- 4.03Festmachen von Fahrzeugen
- 4.04Umschlagstellen
- 4.05Fluchtwege
- 4.06Laden und Löschen
- 4.07Rauchen und Gebrauch von offenem Feuer
- 4.08Tankluken
- 4.09Aufenthalt an Bord
- 4.10Aufsicht
- 4.11Wache und Alarm
- 4.12Umschlagleitungen
- 4.13Elektrische Schutzmaßnahmen
- 4.14Schutz des Hafengewässers
- 4.15Verhalten nach dem Umschlag
- 4.16Reinigen und Entgasen
- 4.17Tankschiffliegeplätze
- 5.01Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde
- 6.01Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde
- 7.01Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde
- 8.01Sorgfaltspflicht
- 8.02Sicherheitsvorkehrungen
- 9.01Aufenthalt im Hafengebiet
- 9.02Ausschluß des Gemeingebrauches
- 9.03Besonderes Verhalten im Hafengebiet
- 9.04Auslegen und Sichern von Landgängen
- 9.05Ausbringen von Ankern
- 9.06Festmachen und Wenden
- 9.07Liegeordnung
- 9.08Schlepp-, Schub- und Versorgungsschiffe im Hafen
- 9.09Laden und Löschen
- 9.10Umschlagsordnung
- 9.11Bekämpfung von Ungeziefer und Ratten
- 9.12Regelung des Schiffsverkehrs
- 9.13Einteilung der Liegeplätze (ausgenommen Tankschiffliegeplätze)
- 9.14Tankschiffliegeplätze (§ 4.17)
- 9.15Eisenbahnbetrieb
- 9.16Verhalten auf Bahnanlagen und anderen Verkehrswegen
- 9.17Straßenfahrzeugbetrieb
- 9.18Reinhaltung des Hafengebietes
- 9.19Sonstiges Verhalten im Hafengebiet
- 9.20Anordnungen, Erlaubnisse
- 10.01Ausnahmen
- 10.02Ordnungswidrigkeiten
- 10.03Aushang der Verordnung
- 10.04Inkrafttreten
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