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Zitierfest

RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)

1.04 RgbHafenO – Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985.

Wer im Hafengebiet Hoheitsaufgaben wahrzunehmen hat, ist von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit es der hoheitliche Zweck erfordert.

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„Was regelt 1.04 RgbHafenO? Zitiere den Wortlaut.“

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