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Zitierfest

RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)

2.01 RgbHafenO – Allgemeines Verhalten im Hafengebiet

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985.

Jeder hat sich im Hafengebiet so zu verhalten, daß niemand gefährdet, geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) 2.01 RgbHafenO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt 2.01 RgbHafenO? Zitiere den Wortlaut.“

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