Eine auf das Hafengebiet beschränkte gewerbsmäßige Schlepp- und Schubschiffahrt bedarf der Erlaubnis der Hafenbehörde. Das gleiche gilt für den Einsatz von Bunker- und Versorgungsbooten.
RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)
9.08 RgbHafenO – Schlepp-, Schub- und Versorgungsschiffe im Hafen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985.
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