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Zitierfest

RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)

9.08 RgbHafenO – Schlepp-, Schub- und Versorgungsschiffe im Hafen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985.

Eine auf das Hafengebiet beschränkte gewerbsmäßige Schlepp- und Schubschiffahrt bedarf der Erlaubnis der Hafenbehörde. Das gleiche gilt für den Einsatz von Bunker- und Versorgungsbooten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) 9.08 RgbHafenO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt 9.08 RgbHafenO? Zitiere den Wortlaut.“

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