Zum Umschlag verwendete Rohre und Schläuche müssen dichte, tropfsichere Verbindungen haben. Bei beweglichen Leitungen muß die gesamte Leitung dauernd sichtbar sein. Bei Dunkelheit muß der bewegliche Teil der Leitung ausreichend beleuchtet sein. Der zulässige Betriebsdruck der Leitungen darf nicht überschritten werden.
RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)
8.02 RgbHafenO – Sicherheitsvorkehrungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) 8.02 RgbHafenO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt 8.02 RgbHafenO? Zitiere den Wortlaut.“