Der Aufenthalt im Hafengebiet ist nur gestattet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Benutzung der dort befindlichen Grundstücke und Einrichtungen erforderlich ist.
RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)
9.01 RgbHafenO – Aufenthalt im Hafengebiet
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985.
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