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Zitierfest

RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)

4.07 RgbHafenO – Rauchen und Gebrauch von offenem Feuer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985.

Das Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer und ungeschütztem Licht sind während des Ladens oder Löschens verboten.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) 4.07 RgbHafenO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt 4.07 RgbHafenO? Zitiere den Wortlaut.“

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