Das Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer und ungeschütztem Licht sind während des Ladens oder Löschens verboten.
RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)
4.07 RgbHafenO – Rauchen und Gebrauch von offenem Feuer
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985.
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