(AMBl.Nr. 46 vom 11. November 1985)
Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Süd und die Stadt Regensburg erlassen je für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich folgende Verordnung*),
und zwar:
Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Süd auf Grund des § 3 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9500-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch § 13 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. August 1975 (BGBl. I. S 2121) geändert worden ist, in Verbindung mit der Dritten Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt vom 12. Juli 1958 (BGBl. II S. 259), die zuletzt durch Artikel Nr. 13 der Verordnung vom 19.12.1975 (BGBl. I 1976 S. 9) geändert worden ist, sowie auf Grund des § 27 Abs. 1 und 2 und des § 46 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 (BGBl. II S. 173), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Juni 1980 (BGBl. I S. 649) geändert worden ist, in Ver-bindung mit der Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Strompolizeiverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz vom 15. April 1969 (BGBl. II S. 853) und der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechstverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebes von Anlagen vom 31. März 1970 (BGBl. I S. 315) für das in § 1.01 Abs. 3 der nachstehenden Hafenordnung festgelegte Hafengebiet**, die Stadt Regensburg aufgrund des Art. 60 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1981 (GVBl. S. 425) für das in § 1.01 Abs. 2 bezeichnete Hafengebiet:
(*Der Verordnung liegt eine Musterhafenordnung zugrunde, die von einem von den Verkehrsministerien beschickten Länder-Arbeitskreis erarbeitet worden ist. Auslassungen deuten Bestimmungen der Musterhafenordnung an, die für die Bundeswasserstraße Donau bzw. für den Staatshafen Regensburg nicht übernommen werden konnten.) (**vgl. Verkehrsblatt, Heft 18/1985.) Inhaltsübersicht der Hafenordnung Regensburg
(Die folgende Inhaltsübersicht dient der Übersichtlichkeit; beachten Sie bitte die Verweise auf die ausführlichen Darstellungen.)
2) Erster Teil - Grundsätzliche Vorschriften
3) § 1.01 Geltungsbereich
4) § 1.02 Anwendung anderer Vorschriften
5) § 1.03 Hafenbehörde
6) § 1.04 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
7) Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften
8) 1. Abschnitt: Allgemeines
9) § 2.01 Allgemeines Verhalten im Hafengebiet
10) § 2.02 Erlaubnis zum Einlaufen
11) § 2.03 Überbelegung des Hafens
12) § 2.04 An- und Abmeldung
13) § 2.05 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag
14) § 2.06 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer
15) § 2.07 Reinhaltung des Hafens
16) § 2.08 Verhalten bei Feuersgefahr
17) § 2.09 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände
18) § 2.10 Verkehrsstörende Einrichtungen
19) 2. Abschnitt: Verkehr, Aufenthalt und Umschlag
20) § 3.01 Verhalten bei Fahrten im Hafen
21) § 3.02 Schlepp- und Schubverkehr
22) § 3.03 Zuweisung der Liegeplätze
23) § 3.04 Festmachen und Ankern
24) § 3.05 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge
25) § 3.06 Landgänge
26) § 3.07 Stillegen von Fahrzeugen
27) § 3.08 Gebrauch der Schiffsschraube bei festgemachten Fahrzeugen
28) § 3.09 Sicherheitsvorschriften gegen Feuersgefahr an Bord
29) § 3.10 Sicherheitsvorschriften gegen Feuersgefahr an Land
30) § 3.11 Reparaturarbeiten an Fahrzeugen, die brennbare Flüssigkeiten befördern
31) § 3.12 Meldung besonderer Vorfälle
32) § 3.13 Aufenthaltsbeschränkung
33) § 3.14 Eigenversorgung mit Treibstoffen
34) § 3.15 Benutzung von Hafenanlagen
35) § 3.16 Beseitigung störender Gegenstände
36) § 3.17 Lagern von Gütern
37) Dritter Teil - Besondere Vorschriften über Beförderung und Umschlag gefährlicher Güter
38) 1. Abschnitt: Beförderung und Umschlag von brennbaren Flüssigkeiten im Sinne des § 9.17 DonauSchPV mit Tankschiffen
39) § 4.01 Vorkehrungen für Gefahrenfälle
40) § 4.02 Schlepp- und Schubverkehr
41) § 4.03 Festmachen von Fahrzeugen
42) § 4.04 Umschlagstellen
43) § 4.05 Fluchtwege
44) § 4.06 Laden und Löschen
45) § 4.07 Rauchen und Gebrauch von offenem Feuer
46) § 4.08 Tankluken
47) § 4.09 Aufenthalt an Bord
48) § 4.10 Aufsicht
49) § 4.11 Wache und Alarm
50) § 4.12 Umschlagleitungen
51) § 4.13 Elektrische Schutzmaßnahmen
52) § 4.14 Schutz des Hafengewässers
53) § 4.15 Verhalten nach dem Umschlag
54) § 4.16 Reinigen und Entgasen
55) § 4.17 Tankschiffliegeplätze
56) 2. Abschnitt: Beförderung und Umschlag sonstiger gefährlicher Güter im Sinne von § 1.23 DonauSchPV
57) § 5.01 Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde
58) 3. Abschnitt: Beförderung und Umschlag gefährlicher Güter in Versandstücken
59) § 6.01 Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde
60) 4. Abschnitt: Beförderung und Umschlag gefährlicher Güter in loser Schüttung
61) § 7.01 Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde
62) 5. Abschnitt: Beförderung und Umschlag wassergefährdender Stoffe
63) § 8.01 Sorgfaltspflicht
64) § 8.02 Sicherheitsvorkehrungen
65) Vierter Teil - Weitere besondere Vorschriften
66) § 9.01 Aufenthalt im Hafengebiet
67) § 9.02 Ausschluß des Gemeingebrauches
68) § 9.03 Besonderes Verhalten im Hafengebiet
69) § 9.04 Auslegen und Sichern von Landgängen
70) § 9.05 Ausbringen von Ankern
71) § 9.06 Festmachen und Wenden
72) § 9.07 Liegeordnung
73) § 9.08 Schlepp-, Schub- und Versorgungsschiffe im Hafen
74) § 9.09 Laden und Löschen
75) § 9.10 Umschlagsordnung
76) § 9.11 Bekämpfung von Ungeziefer und Ratten
77) § 9.12 Regelung des Schiffsverkehrs
78) § 9.13 Einteilung der Liegeplätze (ausgenommen Tankschiffliegeplätze)
79) § 9.14 Tankschiffliegeplätze (§ 4.17)
80) § 9.15 Eisenbahnbetrieb
81) § 9.16 Verhalten auf Bahnanlagen und anderen Verkehrswegen
82) § 9.17 Straßenfahrzeugbetrieb
83) § 9.18 Reinhaltung des Hafengebietes
84) § 9.19 Sonstiges Verhalten im Hafengebiet
85) § 9.20 Anordnungen, Erlaubnisse
86) Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
87) § 10.01 Ausnahmen
88) § 10.02 Ordnungswidrigkeiten
89) § 10.03 Aushang der Verordnung
90) § 10.04 Inkrafttreten