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RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)

Eingangsformel RgbHafenO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985.

(AMBl.Nr. 46 vom 11. November 1985)

Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Süd und die Stadt Regensburg erlassen je für ihren örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich folgende Verordnung*),

und zwar:

Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Süd auf Grund des § 3 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9500-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch § 13 Abs. 2 des Gesetzes vom 6. August 1975 (BGBl. I. S 2121) geändert worden ist, in Verbindung mit der Dritten Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt vom 12. Juli 1958 (BGBl. II S. 259), die zuletzt durch Artikel Nr. 13 der Verordnung vom 19.12.1975 (BGBl. I 1976 S. 9) geändert worden ist, sowie auf Grund des § 27 Abs. 1 und 2 und des § 46 des Bundeswasserstraßengesetzes vom 2. April 1968 (BGBl. II S. 173), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Juni 1980 (BGBl. I S. 649) geändert worden ist, in Ver-bindung mit der Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Strompolizeiverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz vom 15. April 1969 (BGBl. II S. 853) und der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechstverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebes von Anlagen vom 31. März 1970 (BGBl. I S. 315) für das in § 1.01 Abs. 3 der nachstehenden Hafenordnung festgelegte Hafengebiet**, die Stadt Regensburg aufgrund des Art. 60 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. September 1981 (GVBl. S. 425) für das in § 1.01 Abs. 2 bezeichnete Hafengebiet:

(*Der Verordnung liegt eine Musterhafenordnung zugrunde, die von einem von den Verkehrsministerien beschickten Länder-Arbeitskreis erarbeitet worden ist. Auslassungen deuten Bestimmungen der Musterhafenordnung an, die für die Bundeswasserstraße Donau bzw. für den Staatshafen Regensburg nicht übernommen werden konnten.) (**vgl. Verkehrsblatt, Heft 18/1985.) Inhaltsübersicht der Hafenordnung Regensburg

(Die folgende Inhaltsübersicht dient der Übersichtlichkeit; beachten Sie bitte die Verweise auf die ausführlichen Darstellungen.)

2) Erster Teil - Grundsätzliche Vorschriften

3) § 1.01 Geltungsbereich

4) § 1.02 Anwendung anderer Vorschriften

5) § 1.03 Hafenbehörde

6) § 1.04 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben

7) Zweiter Teil - Allgemeine Vorschriften

8) 1. Abschnitt: Allgemeines

9) § 2.01 Allgemeines Verhalten im Hafengebiet

10) § 2.02 Erlaubnis zum Einlaufen

11) § 2.03 Überbelegung des Hafens

12) § 2.04 An- und Abmeldung

13) § 2.05 Betreten der Fahrzeuge und der schwimmenden Anlagen durch Personen im dienstlichen Auftrag

14) § 2.06 Anderweitige Benutzung der Hafengewässer

15) § 2.07 Reinhaltung des Hafens

16) § 2.08 Verhalten bei Feuersgefahr

17) § 2.09 Beseitigung gesunkener Fahrzeuge und Gegenstände

18) § 2.10 Verkehrsstörende Einrichtungen

19) 2. Abschnitt: Verkehr, Aufenthalt und Umschlag

20) § 3.01 Verhalten bei Fahrten im Hafen

21) § 3.02 Schlepp- und Schubverkehr

22) § 3.03 Zuweisung der Liegeplätze

23) § 3.04 Festmachen und Ankern

24) § 3.05 Besetzung und Bewachung der Fahrzeuge

25) § 3.06 Landgänge

26) § 3.07 Stillegen von Fahrzeugen

27) § 3.08 Gebrauch der Schiffsschraube bei festgemachten Fahrzeugen

28) § 3.09 Sicherheitsvorschriften gegen Feuersgefahr an Bord

29) § 3.10 Sicherheitsvorschriften gegen Feuersgefahr an Land

30) § 3.11 Reparaturarbeiten an Fahrzeugen, die brennbare Flüssigkeiten befördern

31) § 3.12 Meldung besonderer Vorfälle

32) § 3.13 Aufenthaltsbeschränkung

33) § 3.14 Eigenversorgung mit Treibstoffen

34) § 3.15 Benutzung von Hafenanlagen

35) § 3.16 Beseitigung störender Gegenstände

36) § 3.17 Lagern von Gütern

37) Dritter Teil - Besondere Vorschriften über Beförderung und Umschlag gefährlicher Güter

38) 1. Abschnitt: Beförderung und Umschlag von brennbaren Flüssigkeiten im Sinne des § 9.17 DonauSchPV mit Tankschiffen

39) § 4.01 Vorkehrungen für Gefahrenfälle

40) § 4.02 Schlepp- und Schubverkehr

41) § 4.03 Festmachen von Fahrzeugen

42) § 4.04 Umschlagstellen

43) § 4.05 Fluchtwege

44) § 4.06 Laden und Löschen

45) § 4.07 Rauchen und Gebrauch von offenem Feuer

46) § 4.08 Tankluken

47) § 4.09 Aufenthalt an Bord

48) § 4.10 Aufsicht

49) § 4.11 Wache und Alarm

50) § 4.12 Umschlagleitungen

51) § 4.13 Elektrische Schutzmaßnahmen

52) § 4.14 Schutz des Hafengewässers

53) § 4.15 Verhalten nach dem Umschlag

54) § 4.16 Reinigen und Entgasen

55) § 4.17 Tankschiffliegeplätze

56) 2. Abschnitt: Beförderung und Umschlag sonstiger gefährlicher Güter im Sinne von § 1.23 DonauSchPV

57) § 5.01 Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde

58) 3. Abschnitt: Beförderung und Umschlag gefährlicher Güter in Versandstücken

59) § 6.01 Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde

60) 4. Abschnitt: Beförderung und Umschlag gefährlicher Güter in loser Schüttung

61) § 7.01 Besondere Erlaubnis der Hafenbehörde

62) 5. Abschnitt: Beförderung und Umschlag wassergefährdender Stoffe

63) § 8.01 Sorgfaltspflicht

64) § 8.02 Sicherheitsvorkehrungen

65) Vierter Teil - Weitere besondere Vorschriften

66) § 9.01 Aufenthalt im Hafengebiet

67) § 9.02 Ausschluß des Gemeingebrauches

68) § 9.03 Besonderes Verhalten im Hafengebiet

69) § 9.04 Auslegen und Sichern von Landgängen

70) § 9.05 Ausbringen von Ankern

71) § 9.06 Festmachen und Wenden

72) § 9.07 Liegeordnung

73) § 9.08 Schlepp-, Schub- und Versorgungsschiffe im Hafen

74) § 9.09 Laden und Löschen

75) § 9.10 Umschlagsordnung

76) § 9.11 Bekämpfung von Ungeziefer und Ratten

77) § 9.12 Regelung des Schiffsverkehrs

78) § 9.13 Einteilung der Liegeplätze (ausgenommen Tankschiffliegeplätze)

79) § 9.14 Tankschiffliegeplätze (§ 4.17)

80) § 9.15 Eisenbahnbetrieb

81) § 9.16 Verhalten auf Bahnanlagen und anderen Verkehrswegen

82) § 9.17 Straßenfahrzeugbetrieb

83) § 9.18 Reinhaltung des Hafengebietes

84) § 9.19 Sonstiges Verhalten im Hafengebiet

85) § 9.20 Anordnungen, Erlaubnisse

86) Fünfter Teil - Ausnahmen, Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften

87) § 10.01 Ausnahmen

88) § 10.02 Ordnungswidrigkeiten

89) § 10.03 Aushang der Verordnung

90) § 10.04 Inkrafttreten

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