Beobachtungen über den Ausbruch von Feuer sind unverzüglich einer der nachfolgenden Stellen zu melden:
1) Feuerwehr,
2) Polizei,
3) Hafenbehörde.
RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)
Beobachtungen über den Ausbruch von Feuer sind unverzüglich einer der nachfolgenden Stellen zu melden:
1) Feuerwehr,
2) Polizei,
3) Hafenbehörde.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) 2.08 RgbHafenO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt 2.08 RgbHafenO? Zitiere den Wortlaut.“