Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)

9.05 RgbHafenO – Ausbringen von Ankern

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985.

In den Hafengewässern

Westhafeneinfahrt, Westhafen, Ölhafen, Osthafen und Schutzhafen Regensburg- Kreuzhof

dürfen Anker nur beim Fahren über Heck ausgeworfen werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) 9.05 RgbHafenO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt 9.05 RgbHafenO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten