Fahrzeuge dürfen nur an den dafür zugelassenen Stellen gereinigt und entgast werden. § 4.08 findet keine Anwendung.
RgbHafenO · Verordnung über die Benutzung der Hafenanlagen in Regensburg (Hafenordnung Regensburg)
4.16 RgbHafenO – Reinigen und Entgasen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.11.1985.
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„Was regelt 4.16 RgbHafenO? Zitiere den Wortlaut.“