Zum Inhalt springen
Zitierfest

Bundesrecht

Personenstandsgesetz (PStG)

Amtliche Fassung, Stand 21.07.2026. 84 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Personenstand, Aufgaben des Standesamts
  2. § 2Standesbeamte
  3. § 3Personenstandsregister
  4. § 4Sicherungsregister
  5. § 5Fortführung der Personenstandsregister
  6. § 6Aktenführung
  7. § 7Aufbewahrung
  8. § 8Verlust eines Personenstandsregisters
  9. § 9Beurkundungsgrundlagen
  10. § 10Auskunfts- und Nachweispflicht
  11. § 11Zuständigkeit und Standesamtsvorbehalt
  12. § 12Anmeldung der Eheschließung
  13. § 12aAnmeldung der erneuten Eheschließung nach § 1305 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  14. § 13Prüfung der Ehevoraussetzungen
  15. § 14Eheschließung
  16. § 15Eintragung in das Eheregister
  17. § 16Fortführung
  18. § 17Fortführung des Lebenspartnerschaftsregisters
  19. § 17aUmwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung
  20. § 18Anzeige
  21. § 19Anzeige durch Personen
  22. § 20Anzeige durch Einrichtungen
  23. § 21Eintragung in das Geburtenregister
  24. § 22Fehlende Angaben
  25. § 23Zwillings- oder Mehrgeburten
  26. § 24Findelkind
  27. § 25Person mit ungewissem Personenstand
  28. § 26Nachträgliche Ermittlung des Personenstandes
  29. § 27Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung
  30. § 28Anzeige
  31. § 29Anzeige durch Personen
  32. § 30Anzeige durch Einrichtungen und Behörden
  33. § 31Eintragung in das Sterberegister
  34. § 32Fortführung
  35. § 33Todeserklärungen
  36. § 34Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland
  37. § 35Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland
  38. § 36Geburten und Sterbefälle im Ausland
  39. § 37Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen
  40. § 38Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern
  41. § 39Ehefähigkeitszeugnis
  42. § 40Zweifel über örtliche Zuständigkeit für Beurkundung
  43. § 41Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten
  44. § 42(weggefallen)
  45. § 43Erklärungen zur Namensangleichung
  46. § 44Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft
  47. § 44aNachweise nach einer Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft
  48. § 44bFeststellung der Abstammung in Fällen eines Aufenthaltsrechtsgefälles
  49. § 45Erklärungen zur Namensführung des Kindes
  50. § 45aErklärung zur Reihenfolge der Vornamen
  51. § 45bErklärungen nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
  52. § 46Änderung einer Anzeige
  53. § 47Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung
  54. § 48Berichtigung auf Anordnung des Gerichts
  55. § 49Anweisung durch das Gericht
  56. § 50Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte
  57. § 51Gerichtliches Verfahren
  58. § 52Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung
  59. § 53Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen; Beschwerde
  60. § 54Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden
  61. § 55Personenstandsurkunden
  62. § 56Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden
  63. § 57Eheurkunde
  64. § 58Lebenspartnerschaftsurkunde
  65. § 59Geburtsurkunde
  66. § 60Sterbeurkunde
  67. § 61Allgemeine Vorschriften für die Benutzung
  68. § 62Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
  69. § 63Benutzung in besonderen Fällen
  70. § 64Sperrvermerke
  71. § 65Benutzung durch Behörden und Gerichte
  72. § 66Benutzung für wissenschaftliche Zwecke
  73. § 67Zentrale Register
  74. § 68Datenaustausch zwischen Standesämtern, Behörden und Gerichten
  75. § 68aRechte der betroffenen Person
  76. § 69Erzwingung von Anzeigen
  77. § 70Bußgeldvorschriften
  78. § 71Personenstandsbücher aus Grenzgebieten
  79. § 72(weggefallen)
  80. § 73Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
  81. § 74Rechtsverordnungen der Landesregierungen
  82. § 75Übergangsbeurkundung
  83. § 76Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Altregister
  84. § 77Fortführung, Aufbewahrung und Benutzung der Familienbücher
  85. § 78Übergangsregelung
  86. § 79Altfallregelung

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus PStG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 PStG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten