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Zitierfest

PStG · Personenstandsgesetz

§ 23 PStG – Zwillings- oder Mehrgeburten

Amtliche Fassung, Stand 21.07.2026.

Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist jede Geburt gesondert einzutragen. Die Eintragungen müssen erkennen lassen, in welcher Zeitfolge die Kinder geboren sind.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 23 PStG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 23 PStG? Zitiere den Wortlaut.“

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