(1) In die Geburtsurkunde werden aufgenommen
- 1. die Vornamen und der Geburtsname des Kindes,
- 2. das Geschlecht des Kindes,
- 3. Ort sowie Tag, Stunde und Minute der Geburt,
- 4. die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes.
(2) Auf Verlangen werden in die Geburtsurkunde Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 nicht aufgenommen.