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Zitierfest

PStG · Personenstandsgesetz

§ 49 PStG – Anweisung durch das Gericht

Amtliche Fassung, Stand 21.07.2026.

(1) Lehnt das Standesamt die Vornahme einer Amtshandlung ab, so kann es auf Antrag der Beteiligten oder der Aufsichtsbehörde durch das Gericht dazu angewiesen werden.

(2) Das Standesamt kann in Zweifelsfällen auch von sich aus die Entscheidung des Gerichts darüber herbeiführen, ob eine Amtshandlung vorzunehmen ist. Für das weitere Verfahren gilt dies als Ablehnung der Amtshandlung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 49 PStG verweisen

  • § 50 PStG – Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte
  • § 68a PStG – Rechte der betroffenen Person

Rechtsprechung zu § 49 PStG

11 Entscheidungen zitieren § 49 PStG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • OLG Nürnberg, Beschl. v. 24.04.2024 – 11 Wx 340/24 · 11. Zivilsenat

    Zweifelsvorlage des Standesamts zu einem Geburtseintrag

  • OLG München, Beschl. v. 05.08.2026 – 31 Wx 151/26 e · 31. Zivilsenat

    Ausschluss der nachträglichen Neubestimmung des Ehenamens nach einmaliger Ausübung des Wahlrechts bei Eheschließung

  • OLG München, Beschl. v. 05.08.2026 – 31 Wx 220/25 e · 31. Zivilsenat

    Keine Neubestimmung des Ehenamens nach Widerruf der Ehenamensbestimmung in Altehen

  • OLG Bamberg, Beschl. v. 15.07.2026 – 12 Wx 2/25 e · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Zu den Anforderungen an eine Eheschließung „v o r“ einer nach Art. 13 Abs. 4 S. 2 EGBGB ordnungsgemäß ermächtigten Person. (Rn. 19 – 25)
  • OLG Bamberg, Beschl. v. 16.12.2025 – 4 Wx 2/25 e · 4. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Eine Namensänderung (Anfügung des Geburtsnamens des Vaters an den eigenen Geburtsnamen) ist nach dem neuen Namensrecht nicht möglich, wenn der Antragsteller unehelich geboren wurde, die Eltern bei der nach der Geburt eingegangenen Ehe den Geburtsnamen der Mutter als Ehenamen bestimmt haben und der Ehemann die Vaterschaft anerkannt hat, aber inzwischen verstorben ist. (Rn. 13 – 15) 2. Der dann …
  • OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.09.2024 – 11 Wx 1028/24 · 11. Zivilsenat

    Berichtigungsbefugnis des Standesamts und Anrufung des Gerichts

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