Landesrecht Bayern
Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
Amtliche Fassung, Stand 26.03.2026. 123 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- Art. 1Geltungsbereich
- Art. 2Oberste Dienstbehörde
- Art. 3Dienstvorgesetzte, Vorgesetzte
- Art. 4Angehörige
- Art. 5Leistungen
- Art. 6Zuständigkeiten nach dem Beamtenstatusgesetz
- Art. 7Antrags- und Beschwerderecht
- Art. 8Aufschiebende Wirkung
- Art. 9Vertretung des Dienstherrn
- Art. 10Zustellung von Entscheidungen
- Art. 11Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung
- Art. 12Verjährung
- Art. 13Rückforderung
- Art. 14Übergang von Ansprüchen
- Art. 15Zuständigkeit zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- Art. 16Beteiligung der Spitzenorganisationen
- Art. 17Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände
- Art. 18Ernennungszuständigkeit und Wirksamwerden von Ernennungen
- Art. 19Feststellung der Eignung
- Art. 20Stellenausschreibungen
- Art. 21Verfahren und Rechtsfolgen bei nichtiger oder rücknehmbarer Ernennung
- Art. 22(weggefallen)
- Art. 23Altersgrenze für die Berufung
- Art. 24Erlöschen des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn
- Art. 25Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- Art. 45Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit
- Art. 46(weggefallen)
- Art. 47Abordnung
- Art. 48Versetzung
- Art. 49Zuständigkeit für Abordnung und Versetzung
- Art. 50Auflösung oder Umbildung von Behörden
- Art. 51Auflösung oder Umbildung einer Körperschaft
- Art. 52Rechtsfolgen der Umbildung
- Art. 53Rechtsstellung der Beamten und Beamtinnen
- Art. 54Rechtsstellung der Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen
- Art. 55(weggefallen)
- Art. 56Zuständigkeiten und Verfahren
- Art. 57Entlassung auf eigenen Antrag
- Art. 58Rechtsfolgen der Entlassung
- Art. 59Rechtsfolgen des Verlustes der Beamtenrechte
- Art. 60Wiederaufnahmeverfahren
- Art. 61Gnadenerweis
- Art. 62Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt
- Art. 63Hinausschieben des Ruhestandseintritts
- Art. 64Ruhestandsversetzung auf Antrag
- Art. 65Verfahren bei Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit
- Art. 66Zwangspensionierungsverfahren
- Art. 67Mitteilung aus Untersuchungsbefunden
- Art. 68Auflösung oder Umbildung von Behörden
- Art. 69Auflösung oder Umbildung von Körperschaften
- Art. 70Beginn des einstweiligen Ruhestands
- Art. 71Zuständigkeit für Ruhestandsversetzung, Beginn des Ruhestands
- Art. 72Dienstzeugnis
- Art. 73Eid und Gelöbnis
- Art. 74Residenzpflicht
- Art. 75Bekleidung, äußeres Erscheinungsbild
- Art. 76Amtsbezeichnung
- Art. 77Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen
- Art. 78Verjährung der Schadensersatzpflicht und gesetzlicher Forderungsübergang
- Art. 79Befreiung von Amtshandlungen
- Art. 80Auskünfte an die Medien
- Art. 81Nebentätigkeit auf Verlangen des Dienstherrn, Genehmigungspflicht
- Art. 82Genehmigungsfreie Nebentätigkeit
- Art. 83Rückgriffshaftung des Dienstherrn
- Art. 84Beendigung der Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- Art. 85Ausführungsverordnung
- Art. 86Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen sowie früheren Beamten und Beamtinnen mit Versorgungsbezügen
- Art. 87Regelung der Arbeitszeit, Mehrarbeit
- Art. 88Antragsteilzeit
- Art. 89Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung
- Art. 90(weggefallen)
- Art. 91Altersteilzeit
- Art. 92Zeitliche Höchstgrenzen, Zuständigkeit, Hinweispflicht
- Art. 93Erholungs- und Sonderurlaub
- Art. 94Rechtsfolgen der Wahl in das Parlament eines anderen Landes
- Art. 95Fernbleiben vom Dienst
- Art. 96Beihilfe in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen
- Art. 97Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen
- Art. 98Schadensersatz bei Gewaltakten Dritter und Sachschadensersatz bei Unfällen
- Art. 99Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung, Arbeitsschutz, Gendiagnostik
- Art. 100Jugendarbeitsschutz
- Art. 101Jubiläumszuwendung
- Art. 102(weggefallen)
- Art. 103Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 103aVerarbeitung personenbezogener Daten bei Aufgabenübertragung
- Art. 104Führung der Personalakte
- Art. 105Beihilfeunterlagen
- Art. 106Anhörung
- Art. 107Auskunft an Beamte und Beamtinnen
- Art. 108Übermittlung von Personalakten und Auskunft an nicht betroffene Personen
- Art. 109Entfernung von Unterlagen aus Personalakten
- Art. 110Aufbewahrung und Vernichtung von Personalakten
- Art. 111Einsatz automatisierter Verfahren
- Art. 112Errichtung, Unabhängigkeit
- Art. 113Zusammensetzung
- Art. 114Rechtsstellung der Mitglieder
- Art. 115Aufgaben
- Art. 116Geschäftsordnung
- Art. 117Sitzungen, Beschlussfähigkeit
- Art. 118Beweiserhebungsrecht, Amts- und Rechtshilfe
- Art. 119Bekanntmachung und Bindungswirkung der Beschlüsse
- Art. 120Geschäftsstelle
- Art. 121Beamte und Beamtinnen des Landtags
- Art. 122Beamte und Beamtinnen auf Zeit
- Art. 123Ruhestandseintritt
- Art. 124Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen
- Art. 125Status der Beamten und Beamtinnen im Polizeivollzugsdienst in Ausbildung
- Art. 126(weggefallen)
- Art. 127Gemeinschaftsunterkunft
- Art. 128Polizeidienstunfähigkeit
- Art. 129Altersgrenze
- Art. 130Beamte und Beamtinnen bei den Justizvollzugsanstalten und den weiteren speziellen Hafteinrichtungen
- Art. 131Beamte und Beamtinnen des Landesamts für Verfassungsschutz
- Art. 132Feuerwehrbeamte und Feuerwehrbeamtinnen
- Art. 133Notariatsbeamte und Notariatsbeamtinnen
- Art. 134Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen
- Art. 135Bestimmung von Dienstvorgesetzten oder Vorgesetzten
- Art. 136Zuständigkeiten bei nichtstaatlichen Dienstherren
- Art. 137Oberste Aufsichtsbehörde
- Art. 138Übernahme von Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen in ein Beamtenverhältnis im Sinn des Bayerischen Beamtengesetzes
- Art. 139Ausbildungskostenerstattung
- Art. 140(weggefallen)
- Art. 141(weggefallen)
- Art. 142(weggefallen)
- Art. 142aÜbergangsregelung zur Altersteilzeit
- Art. 143Übergangsregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen
- Art. 144Übergangsregelungen zur Beihilfe
- Art. 145Vertraglich Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Art. 146Übergangsregelung zu Ämtern mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit und auf Probe
- Art. 147Inkrafttreten
- Schlussformel
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