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Zitierfest

BayBG · Bayerisches Beamtengesetz

Art. 64 BayBG – Ruhestandsversetzung auf Antrag

Amtliche Fassung, Stand 26.03.2026.

Ein Beamter oder eine Beamtin auf Lebenszeit kann auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn er oder sie

  • 1. das 64. Lebensjahr vollendet hat oder
  • 2. schwerbehindert im Sinn des § 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist und mindestens das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Rechtsprechung zu Art. 64 BayBG

28 Entscheidungen zitieren Art. 64 BayBG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 15.05.2012 – 3 AZR 610/11 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG kann ein Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage auf betrieblicher Übung beruhen. Die bindende Wirkung einer betrieblichen Übung tritt auch gegenüber Arbeitnehmern ein, die zwar unter Geltung der Übung im Betrieb gearbeitet, selbst aber die Vergünstigung noch nicht erhalten haben, weil sie die nach der Übung erforderlichen Voraussetzungen noch nicht …
  • BAG, Urt. v. 15.11.2016 – 3 AZR 582/15 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Berühmt sich der Arbeitgeber als Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Vorfeld einer Vertragsänderung im Hinblick auf die geänderten Vertragsbedingungen einer Rechtsposition, ist die Änderung am Leitbild des § 779 BGB zu messen. 2. Mit dem von gegenseitigem Nachgeben geprägten Leitbild des § 779 BGB ist eine unangemessen benachteiligende einseitige Festsetzung der Vertragsbedingungen …
  • BAG, Urt. v. 20.06.2017 – 3 AZR 179/16 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, Urt. v. 20.06.2017 – 3 AZR 540/16 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

  • BAG, Urt. v. 15.05.2012 – 3 AZR 511/11 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

  • BAG, Urt. v. 20.06.2017 – 3 AZR 537/16 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle

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