Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Abordnung oder Versetzung haben keine aufschiebende Wirkung.
BayBG · Bayerisches Beamtengesetz
Art. 8 BayBG – Aufschiebende Wirkung
Amtliche Fassung, Stand 26.03.2026.
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„Was regelt Art. 8 BayBG? Zitiere den Wortlaut.“