Zum Inhalt springen
Zitierfest

Landesrecht Baden-Württemberg

Polizeigesetz (PolG) Vom 6. Oktober 2020 (PolG BW)

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026. 139 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Allgemeines
  2. § 2Tätigwerden für andere Stellen
  3. § 3Polizeiliche Maßnahmen
  4. § 4Einschränkung von Grundrechten
  5. § 5Art der Maßnahmen
  6. § 6Maßnahmen gegenüber dem Verursacher
  7. § 7Maßnahmen gegenüber dem Eigentümer oder dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt
  8. § 8Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
  9. § 9Maßnahmen gegenüber unbeteiligten Personen
  10. § 10Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger
  11. § 11Anwendungsbereich für die Datenverarbeitung
  12. § 12Begriffsbestimmungen für die Datenverarbeitung
  13. § 13Allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  14. § 14Allgemeine Regeln für die Erhebung personenbezogener Daten
  15. § 15Allgemeine Regeln für die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten
  16. § 16Allgemeine Regeln für die Übermittlung personenbezogener Daten
  17. § 17Ermächtigung zum Erlass von Polizeiverordnungen
  18. § 18Ermächtigung zum Erlass örtlicher Alkoholkonsumverbote
  19. § 19Inhalt
  20. § 20Formerfordernisse
  21. § 21Zuständigkeit
  22. § 22Eintritt der zur Fachaufsicht zuständigen Behörde
  23. § 23Zustimmungsvorbehalte
  24. § 24Prüfung durch die zur Fachaufsicht zuständige Behörde
  25. § 25Außerkrafttreten
  26. § 26Ordnungswidrigkeiten
  27. § 27Personenfeststellung
  28. § 28Vorladung
  29. § 29Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache
  30. § 30Platzverweis, Aufenthaltsverbot
  31. § 30aWohnungsverweis, Rückkehrverbot, Betretungsverbot, Kontaktverbot, Annäherungsverbot, Beratungsverpflichtung, Datenübermittlung in Fällen häuslicher Gewalt
  32. § 31Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot zur Verhütung terroristischer Straftaten
  33. § 32Elektronische Aufenthaltsüberwachung
  34. § 33Gewahrsam
  35. § 34Durchsuchung von Personen
  36. § 35Durchsuchung von Sachen
  37. § 36Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
  38. § 37Sicherstellung
  39. § 38Beschlagnahme
  40. § 39Einziehung
  41. § 40Vernehmung
  42. § 41Erkennungsdienstliche Maßnahmen
  43. § 42Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund einer Einwilligung
  44. § 43Befragung und Datenerhebung
  45. § 44Offener Einsatz technischer Mittel zur Bild- und Tonaufzeichnung
  46. § 45Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
  47. § 45aVerarbeitung von Standortdaten bei Anwahl der Notrufnummer 110
  48. § 46Projektbezogene gemeinsame Dateien mit dem Landesamt für Verfassungsschutz
  49. § 47Datenabgleich
  50. § 47aAutomatisierte Datenanalyse
  51. § 48Rasterfahndung
  52. § 49Besondere Mittel der Datenerhebung
  53. § 50Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel zur Datenerhebung in oder aus Wohnungen
  54. § 51Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme
  55. § 52Bestandsdatenauskunft
  56. § 53Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
  57. § 54Überwachung der Telekommunikation
  58. § 55Weitere Bestimmungen über polizeiliche Maßnahmen mit Bezug zur Telekommunikation
  59. § 56Ausschreibung von Personen und Kraftfahrzeugen
  60. § 57Weitere Verarbeitung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung
  61. § 57aWeitere Verarbeitung zu Zwecken der Entwicklung, des Trainings, des Testens, der Validierung und der Beobachtung von informationstechnischen Produkten
  62. § 58Weitere Verarbeitung zu Zwecken der Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
  63. § 59Datenübermittlung im nationalen Bereich
  64. § 60Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  65. § 61Datenübermittlung im internationalen Bereich
  66. § 62Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
  67. § 63Allgemeines
  68. § 64Begriff und Mittel des unmittelbaren Zwangs
  69. § 65Zuständigkeit für die Anwendung unmittelbaren Zwangs
  70. § 66Voraussetzungen und Durchführung des unmittelbaren Zwangs
  71. § 67Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs
  72. § 68Schusswaffengebrauch gegenüber Personen
  73. § 69Gebrauch von Explosivmitteln
  74. § 70Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
  75. § 71Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  76. § 72Kennzeichnungspflicht
  77. § 73Protokollierungspflicht
  78. § 74Protokollierungspflicht bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
  79. § 75Pflicht zur Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
  80. § 76Überprüfung der Erforderlichkeit der Speicherung personenbezogener Daten
  81. § 77Berichtigung und Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
  82. § 78Sicherheit der Datenverarbeitung
  83. § 79Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  84. § 80Datenschutz-Folgenabschätzung
  85. § 81Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  86. § 82Auftragsverarbeitung
  87. § 83Gemeinsam Verantwortliche
  88. § 84Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
  89. § 85Allgemeine Informationspflicht
  90. § 86Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
  91. § 87Benachrichtigung bei der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
  92. § 88Meldung bei der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
  93. § 89Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
  94. § 90Parlamentarische Kontrolle, Unterrichtung der Öffentlichkeit
  95. § 91Auskunftsrecht
  96. § 92Recht auf Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
  97. § 93Anrufung der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
  98. § 94Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  99. § 95Stellung des Datenschutzbeauftragten
  100. § 96Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  101. § 97Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
  102. § 98Aufgaben der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
  103. § 99Befugnisse der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
  104. § 100Voraussetzungen
  105. § 101Entschädigungspflichtiger
  106. § 102Ersatz
  107. § 103Rechtsweg
  108. § 104Allgemeines
  109. § 105Zuständigkeitsabgrenzung
  110. § 106Arten der Polizeibehörden
  111. § 107Allgemeine Polizeibehörden
  112. § 108Dienstaufsicht
  113. § 109Fachaufsicht
  114. § 110Weisungsrecht und Unterrichtungspflicht
  115. § 111Allgemeine sachliche Zuständigkeit
  116. § 112Besondere sachliche Zuständigkeit
  117. § 113Örtliche Zuständigkeit
  118. § 114Regelung der örtlichen Zuständigkeit für überörtliche polizeiliche Aufgaben
  119. § 115Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst
  120. § 116Aufgaben und Gliederung
  121. § 117Dienstaufsicht
  122. § 118Fachaufsicht
  123. § 119Weisungsrecht und Unterrichtungspflicht
  124. § 120Örtliche Zuständigkeit
  125. § 121Dienstbezirke
  126. § 122Aufgabenwahrnehmung durch das Innenministerium
  127. § 123Amtshandlungen von Polizeibeamten anderer Länder und des Bundes sowie von Vollzugsbeamten anderer Staaten im Zuständigkeitsbereich des Landes
  128. § 124Amtshandlungen von Polizeibeamten des Landes außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Landes
  129. § 125Gemeindliche Vollzugsbedienstete
  130. § 126Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft
  131. § 127Kosten für die allgemeinen Polizeibehörden und den Polizeivollzugsdienst
  132. § 128Einnahmen
  133. § 129Zurückbehaltungsbefugnis
  134. § 130Durchführungsvorschriften
  135. § 131Schadenersatzregelung zur Datenverarbeitung
  136. § 132Gerichtliche Zuständigkeiten, Verfahren
  137. § 133Ordnungswidrigkeiten
  138. § 134Strafvorschriften
  139. § 135Übergangsregelung zur Datenverarbeitung

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus PolG BW nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 PolG BW? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten