Sind mit der Tätigkeit der Polizei Einnahmen verbunden, so fließen diese dem Kostenträger zu.
PolG BW · Polizeigesetz (PolG) Vom 6. Oktober 2020
§ 128 PolG BW – Einnahmen
Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.
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„Was regelt § 128 PolG BW? Zitiere den Wortlaut.“