Die Polizei hat der betroffenen Person folgende Informationen in verständlicher und leicht zugänglicher Form unentgeltlich in einer klaren und einfachen Sprache zur Verfügung zu stellen:
- 1. den Namen und die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle innerhalb der Polizei sowie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten,
- 2. die Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden,
- 3. den Hinweis auf die Rechte nach §§ 91 und 92 und
- 4. den Hinweis auf die Rechte nach § 93 sowie die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz.