Die Polizeidienststellen sind im ganzen Landesgebiet zuständig. Sie sollen in der Regel jedoch nur in ihrem Dienstbezirk tätig werden.
PolG BW · Polizeigesetz (PolG) Vom 6. Oktober 2020
§ 120 PolG BW – Örtliche Zuständigkeit
Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.