(1) Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
(2) Diese Bestimmung gilt nicht für Polizeiverordnungen der obersten Landespolizeibehörden.
PolG BW · Polizeigesetz (PolG) Vom 6. Oktober 2020
(1) Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
(2) Diese Bestimmung gilt nicht für Polizeiverordnungen der obersten Landespolizeibehörden.