Zum Inhalt springen
Zitierfest

PolG BW · Polizeigesetz (PolG) Vom 6. Oktober 2020

§ 25 PolG BW – Außerkrafttreten

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Polizeiverordnungen treten spätestens 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

(2) Diese Bestimmung gilt nicht für Polizeiverordnungen der obersten Landespolizeibehörden.