Es führen die Fachaufsicht über
- 1. die Landespolizeibehörden:
die zuständigen Ministerien,
- 2. die Kreispolizeibehörden:
die Regierungspräsidien und die zuständigen Ministerien,
- 3. die Ortspolizeibehörden
- a) in den Stadtkreisen und in den Großen Kreisstädten:
die Regierungspräsidien und die zuständigen Ministerien,
- b) im Übrigen:
die Landratsämter, die Regierungspräsidien und die zuständigen Ministerien.