Landesrecht Rheinland-Pfalz
Schulgesetz (SchulG) Vom 30. März 2004 (SchulG RP)
Amtliche Fassung, Stand 11.02.2026. 117 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Auftrag der Schule
- § 2Eltern und Schule
- § 3Schülerinnen und Schüler
- § 4Unterrichtung der Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler
- § 5Gemeinsame Aufgabe
- § 6Begriff der Schule
- § 7Dauer des Schulbesuchs
- § 8Schuljahr
- § 9Schularten und Schulstufen
- § 10Aufgaben und Zuordnung der Schularten
- § 10aFormen der Realschule plus
- § 11Formen der berufsbildenden Schule
- § 12Formen der Förderschule Förder- und Beratungszentren
- § 13Mindestgröße der Schulen
- § 14Ganztagsschule
- § 14aInklusiver Unterricht, Schwerpunktschulen
- § 15Schulzentrum
- § 16Kooperative Gesamtschule
- § 17Organisatorisch verbundene Grund- und Realschulen plus
- § 18Zusammenarbeit von Schulen
- § 19Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen
- § 20Schulversuche
- § 21Pädagogisches Landesinstitut
- § 22
- § 23Selbständigkeit der Schulen
- § 24Geltung für Schulen in freier Trägerschaft
- § 25Lehrkräfte
- § 26Schulleiterinnen und Schulleiter
- § 27Allgemeines
- § 28Gesamtkonferenz
- § 29Teilkonferenzen
- § 30Konferenzen bei Zusammenarbeit von Schulen
- § 31Vertretungen für Schülerinnen und Schüler
- § 32Klassenversammlung
- § 33Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher
- § 33aErrichtung der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher, Verbindungslehrkräfte
- § 34Versammlung der Schülerinnen und Schüler
- § 35Kreis- und Stadtvertretungen, Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler
- § 36Schülerzeitungen
- § 37Grundsatz
- § 38Elternvertretungen
- § 39Klassenelternversammlung
- § 40Schulelternbeirat
- § 41Errichtung des Schulelternbeirats
- § 42Vertretung der Eltern mit nicht deutscher Herkunftssprache im Schulelternbeirat
- § 43Regionalelternbeiräte
- § 44Errichtung der Regionalelternbeiräte
- § 45Landeselternbeirat
- § 46Errichtung des Landeselternbeirats
- § 47Elternfortbildung
- § 48Schulausschuss
- § 48aErrichtung des Schulausschusses
- § 49Verfahrensgrundsätze
- § 50Ergänzende Vorschriften
- § 51Beginn
- § 52Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Formen der berufsbildenden Schule
- § 53Schul-, Prüfungs- und Heimordnungen
- § 54Verlassen einer Schulart oder eines Bildungsgangs wegen mangelnder Leistung
- § 55Ausschluss
- § 56Grundsatz
- § 57Beginn des Schulbesuchs
- § 58Vorzeitige Aufnahme, Zurückstellung vom Schulbesuch
- § 59Wahl der Schullaufbahn
- § 60Befreiung vom Schulbesuch
- § 61Verlängerung des Schulbesuchs, Berechtigung zum Besuch der Berufsschule
- § 62Schulbezirke
- § 63Unterbringung in Heimen
- § 64Teilnahme am Unterricht, Untersuchungen
- § 64aSprachförderung
- § 65Mitwirkung der Eltern, Lehrkräfte und Ausbildenden
- § 66Ordnungsmittel
- § 67
- § 68Schulgeldfreiheit
- § 69Beförderung der Schülerinnen und Schüler
- § 70Lernmittelfreiheit
- § 71Ausbildungsförderung
- § 72Zusammenwirken von Land und kommunalen Gebietskörperschaften
- § 73Rechtsstellung der Schulen
- § 74Kostenträger
- § 75Abgrenzung der Kosten
- § 76Schulträger
- § 77Schulträgerschaft bei Schulzentren
- § 78Kostenverteilung bei Schulzentren und organisatorisch verbundenen Schulen
- § 79Schulverband, öffentlich-rechtliche Vereinbarung
- § 80Übertragung der Schulträgerschaft
- § 81Schulartübergreifende Orientierungsstufe
- § 82Bereitstellung von Grundstücken
- § 83Besondere staatliche Schulen, Studienseminare
- § 84Sachbedarf der Regionalelternbeiräte, des Landeselternbeirats, der Kreis- und Stadtvertretungen sowie der Landesvertretung für Schülerinnen und Schüler
- § 85Beteiligung an Verpflegungskosten
- § 86Genehmigung von Baumaßnahmen
- § 87Förderung des Schulbaus
- § 88Verwaltung des Schulvermögens
- § 89Außerschulische Benutzung der Schulgebäude und Schulanlagen
- § 90Schulträgerausschuss
- § 91Errichtung und Aufhebung der Schulen, Schulentwicklungspläne
- § 92Ergänzende Vorschriften
- § 93Einzugsbereiche
- § 94(aufgehoben)
- § 95
- § 96Aufgaben
- § 97Schulbehörden, Aufsicht über die Studienseminare
- § 97a(aufgehoben)
- § 98Beteiligung an der Schulaufsicht
- § 99Ordnungswidrigkeiten
- § 100Prüfungen von Nichtschülerinnen und Nichtschülern
- § 101Anerkennung von schulischen Abschlüssen
- § 102Staatliche Prüfungen
- § 103Schulen des Bezirksverbandes Pfalz
- § 104Ausnahmen von der Mindestgröße bei Heimschulen
- § 105Stiftung Staatliches Görres-Gymnasium Koblenz
- § 106Durchführung des Gesetzes
- § 107Mehrbelastungsausgleich
- § 108Änderung des Landesbesoldungsgesetzes
- § 109Änderung des Privatschulgesetzes
- § 109aExperimentierklausel zur Entwicklung eines inklusiven Schulsystems
- § 109bUnterstützungsfonds
- § 110In-Kraft-Treten
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus SchulG RP nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 SchulG RP? Zitiere den Wortlaut.“