Die Schule ist nach näherer Bestimmung dieses Gesetzes in der Regel für die Dauer von zwölf Schuljahren zu besuchen.
SchulG RP · Schulgesetz (SchulG) Vom 30. März 2004
§ 7 SchulG RP – Dauer des Schulbesuchs
Amtliche Fassung, Stand 11.02.2026.
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