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Zitierfest

SchulG RP · Schulgesetz (SchulG) Vom 30. März 2004

§ 47 SchulG RP – Elternfortbildung

Amtliche Fassung, Stand 11.02.2026.

Elternfortbildung wird zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durchgeführt. Hierbei wirken der Landeselternbeirat und das fachlich zuständige Ministerium zusammen.