Elternfortbildung wird zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durchgeführt. Hierbei wirken der Landeselternbeirat und das fachlich zuständige Ministerium zusammen.
SchulG RP · Schulgesetz (SchulG) Vom 30. März 2004
§ 47 SchulG RP – Elternfortbildung
Amtliche Fassung, Stand 11.02.2026.