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Zitierfest

SchulG RP · Schulgesetz (SchulG) Vom 30. März 2004

§ 109a SchulG RP – Experimentierklausel zur Entwicklung eines inklusiven Schulsystems

Amtliche Fassung, Stand 11.02.2026.

Die Zielvorstellung eines inklusiven Schulsystems ist in einem längerfristig angelegten Prozess zu verwirklichen, der ein koordiniertes und planvolles Vorgehen erfordert. Dieser Entwicklungsprozess soll auch durch innovative Konzepte, die der Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen dienen, vorangetrieben werden. Insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung, der Gestaltung des Übergangs in den Beruf oder bezogen auf die Öffnung von Schulen können das fachlich zuständige Ministerium sowie Schulen, Schulträger und Schulbehörde mit der Zustimmung des fachlich zuständigen Ministeriums dazu geeignete Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung, Beratung und Unterstützung ermöglichen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 109a SchulG RP nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 109a SchulG RP? Zitiere den Wortlaut.“

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