Berufsrecht der Rechtsanwälte
Fachanwaltsordnung (FAO)
Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.10.2026. 45 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Präambel
- § 1Zugelassene Bezeichnungen als Fachanwältin oder Fachanwalt
- § 2Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
- § 3Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit
- § 4Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
- § 4aSchriftliche Leistungskontrollen
- § 5Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
- § 6Nachweise durch Unterlagen
- § 7Fachgespräch
- § 8Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verwaltungsrecht
- § 9Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Steuerrecht
- § 10Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht
- § 11Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sozialrecht
- § 12Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht
- § 13Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht
- § 14Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Insolvenz- und Sanierungsrecht
- § 14aNachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht
- § 14bNachzuweisende besondere Kenntnisse im Medizinrecht
- § 14cNachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- § 14dNachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht
- § 14eNachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht
- § 14fNachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht
- § 14gNachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht
- § 14hNachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz
- § 14iNachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht
- § 14jNachzuweisende Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht
- § 14kNachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht
- § 14lNachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
- § 14mNachzuweisende besondere Kenntnisse im Agrarrecht
- § 14nNachzuweisende besondere Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht
- § 14oNachzuweisende besondere Kenntnisse im Vergaberecht
- § 14pNachzuweisende besondere Kenntnisse im Migrationsrecht
- § 14qNachzuweisende besondere Kenntnisse im Sportrecht
- § 15Fortbildung
- § 16Übergangsregelung
- § 17Zusammensetzung der Ausschüsse
- § 18Gemeinsame Ausschüsse
- § 19Bestellung der Ausschussmitglieder
- § 20Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Ausschuss
- § 21Entschädigung
- § 22Antragstellung
- § 23Mitwirkungsverbote
- § 24Weiteres Verfahren
- § 25Rücknahme und Widerruf
- § 26Inkrafttreten
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