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Zitierfest

Berufsrecht der Rechtsanwälte

Fachanwaltsordnung (FAO)

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.10.2026. 45 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Präambel
  2. § 1Zugelassene Bezeichnungen als Fachanwältin oder Fachanwalt
  3. § 2Besondere Kenntnisse und Erfahrungen
  4. § 3Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit
  5. § 4Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
  6. § 4aSchriftliche Leistungskontrollen
  7. § 5Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen
  8. § 6Nachweise durch Unterlagen
  9. § 7Fachgespräch
  10. § 8Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verwaltungsrecht
  11. § 9Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Steuerrecht
  12. § 10Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht
  13. § 11Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Sozialrecht
  14. § 12Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Familienrecht
  15. § 13Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Strafrecht
  16. § 14Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Insolvenz- und Sanierungsrecht
  17. § 14aNachzuweisende besondere Kenntnisse im Versicherungsrecht
  18. § 14bNachzuweisende besondere Kenntnisse im Medizinrecht
  19. § 14cNachzuweisende besondere Kenntnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  20. § 14dNachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht
  21. § 14eNachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht
  22. § 14fNachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht
  23. § 14gNachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht
  24. § 14hNachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz
  25. § 14iNachzuweisende besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht
  26. § 14jNachzuweisende Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht
  27. § 14kNachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht
  28. § 14lNachzuweisende besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht
  29. § 14mNachzuweisende besondere Kenntnisse im Agrarrecht
  30. § 14nNachzuweisende besondere Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht
  31. § 14oNachzuweisende besondere Kenntnisse im Vergaberecht
  32. § 14pNachzuweisende besondere Kenntnisse im Migrationsrecht
  33. § 14qNachzuweisende besondere Kenntnisse im Sportrecht
  34. § 15Fortbildung
  35. § 16Übergangsregelung
  36. § 17Zusammensetzung der Ausschüsse
  37. § 18Gemeinsame Ausschüsse
  38. § 19Bestellung der Ausschussmitglieder
  39. § 20Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Ausschuss
  40. § 21Entschädigung
  41. § 22Antragstellung
  42. § 23Mitwirkungsverbote
  43. § 24Weiteres Verfahren
  44. § 25Rücknahme und Widerruf
  45. § 26Inkrafttreten

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