Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
- 2. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
- 3. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht, sowie Grundzüge der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen.