Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen:
- 1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
- 2. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
- 3. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
- 4. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.