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Zitierfest

FAO · Fachanwaltsordnung

§ 6 FAO – Nachweise durch Unterlagen

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.10.2026.

(1) Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 4 sind Zeugnisse, Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen vorzulegen.

(2) Soweit besondere theoretische Kenntnisse durch eine erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (§ 4 Abs. 1, § 4a) dargelegt werden sollen, sind die Zeugnisse über den Lehrgang vorzulegen, die zusammen folgende Nachweise umfassen müssen:

  • a) dass die Voraussetzungen der §§ 4 Abs. 1 und 4a erfüllt sind,
  • b) dass, wann und von wem im Lehrgang alle das Fachgebiet in § 2 Abs. 3, §§ 8 bis 14q betreffenden Bereiche unterrichtet worden sind,
  • c) die Aufsichtsarbeiten und ihre Bewertungen.

(3) Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 5 sind Falllisten vorzulegen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen: Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Stand des Verfahrens. Ferner sind auf Verlangen des Fachausschusses anonymisierte Arbeitsproben vorzulegen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 6 FAO verweisen

Rechtsprechung zu § 6 FAO

11 Entscheidungen zitieren § 6 FAO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 04.11.2009 – AnwZ (B) 16/09 · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: a) Eine persönliche Bearbeitung im Sinne von § 5 FAO liegt nur vor, wenn sich der Rechtsanwalt - etwa durch Anfertigung von Vermerken und Schriftsätzen oder die Teilnahme an Gerichts- und anderen Verhandlungen - selbst mit der Sache inhaltlich befasst hat. b) Eine persönliche Bearbeitung in diesem Sinne hat der Rechtsanwalt in der Form des § 6 FAO nachzuweisen, soweit er nicht durch Verwendung …
  • BGH, Beschl. v. 30.05.2012 – AnwZ (Brfg) 3/12 · Senat für Anwaltssachen

    Verleihungsvoraussetzungen für die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht: Berücksichtigungsfähigkeit von praktischen Tätigkeiten als Insolvenzverwalter und theoretischen Kenntnissen durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften; Notwendigkeit eines Fachgespräches

  • BGH, Beschl. v. 14.10.2024 – AnwZ (Brfg) 25/24 · Senat für Anwaltssachen

    Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht"; Nachweis praktischer Erfahrungen auf dem Fachgebiet

  • BGH, Beschl. v. 19.04.2022 – AnwZ (Brfg) 1/22 · Senat für Anwaltssachen

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anforderungen an eine persönliche Fallbearbeitung

  • BGH, Beschl. v. 21.01.2016 – AnwZ (Brfg) 55/15 · Senat für Anwaltssachen

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Nachweis theoretischer Kenntnisse mittels der Vorlage von Stellungnahmen anderer Juristen; Durchführung eines Fachgesprächs

  • BGH, Urt. v. 10.10.2011 – AnwZ (Brfg) 7/10 · Senat für Anwaltssachen

    Fachanwaltsbezeichnung eines angestellten Rechtsanwalts bzw. freien Mitarbeiters: Nachweis der persönlichen und weisungsfreien Fallbearbeitung

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