Für das Fachgebiet Verwaltungsrecht sind nachzuweisen
- 1. besondere Kenntnisse in den Bereichen
- a) allgemeines Verwaltungsrecht,
- b) Verfahrensrecht,
- c) Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung.
- 2. besondere Kenntnisse in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer aus folgenden Gebieten gewählt sein muss:
- a) öffentliches Baurecht,
- b) Abgabenrecht, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist,
- c) Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht),
- d) Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht),
- e) öffentliches Dienstrecht.