Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
- 1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
- 2. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
- 3. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:
- a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
- b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
- c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
- 4. Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts.