Für das Fachgebiet Sportrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
- 1. selbstgesetztes Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie und deren Organisationsstrukturen, insbesondere Satzungen und Statuten nationaler und internationaler Sportorganisationen,
- 2. nationale und internationale Sportverbands- und -schiedsgerichtsbarkeit,
- 3. sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, Strafprozessrecht sowie zwischenstaatliches und Völkerrecht,
- 4. Schutz vor Sportmanipulationen, insbesondere durch sog. Doping, sportrechtliche Bezüge des Arzneimittelrechts,
- 5. Vereinsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts,
- 6. sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, insbesondere der Fernseh-, Internet- und Hörfunkrechte,
- 7. sportrechtliche Bezüge des Rechts des geistigen Eigentums, insbesondere des Urheber- und Markenrechts, sowie des Persönlichkeitsrechts,
- 8. Recht des Sponsorings, Recht der staatlichen Sportförderung und Subventionsrecht, Sportwettrecht,
- 9. sportrechtliche Bezüge des nationalen und internationalen Haftungsrechts,
- 10. Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts,
- 11. Sportvertragsrecht, sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts.