Für das Fachgebiet Migrationsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1. Staatsangehörigkeitsrecht, insbesondere
- a) Statusfeststellungen einschließlich Staatenlosigkeit,
- b) Einbürgerung,
- c) Verlusttatbestände,
- d) Vertriebenenverfahren,
- 2. Aufenthaltsrecht, insbesondere
- a) allgemeine Grundlagen des Erwerbs, der Verlängerung und der Verfestigung von Aufenthaltstiteln,
- b) Visumsverfahren zu kurz- und langfristigen Aufenthaltszwecken,
- c) Aufenthaltstitel und ihre unterschiedlichen Voraussetzungen,
- d) Erlöschen des Aufenthaltsrechts, insbesondere Ausweisung,
- e) Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft,
- f) Haftung und Gebühren,
- g) Besonderheiten des Datenschutzes,
- 3. Unionsrecht, insbesondere
- a) Aufenthaltsrechte von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie ihren Familienangehörigen,
- b) Aufenthaltsrechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei,
- c) sonstige unionsrechtliche oder völkerrechtliche Migrationsregelungen,
- 4. Asylrecht, insbesondere
- a) Asylverfahren einschließlich internationaler und nationaler Verteilungsregelungen sowie Entscheidungsarten,
- b) internationaler Flüchtlingsschutz,
- c) nationaler Schutz,
- d) Rechtsschutz,
- e) Widerruf/Erlöschen,
- f) Folgeverfahren,
- 5. migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts, insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse,
- 6. migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts,
- 7. rechtliche Besonderheiten der Auswanderung,
- 8. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.