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Zitierfest

FAO · Fachanwaltsordnung

§ 2 FAO – Besondere Kenntnisse und Erfahrungen

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.10.2026.

(1) Für die Verleihung einer Bezeichnung als Fachanwältin oder Fachanwalt sind bei Antragstellung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.

(2) Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

(3) Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs-, europa- und menschenrechtlichen Bezüge des Fachgebiets erfassen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 2 FAO verweisen

Rechtsprechung zu § 2 FAO

23 Entscheidungen zitieren § 2 FAO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 27.04.2016 – AnwZ (Brfg) 3/16 · Senat für Anwaltssachen

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Bank- und Kapitalmarktrecht: Nachweis praktischer Erfahrungen; Fallbegriff und selbstständige Anerkennung oder Höhergewichtung von Mandaten über mehrere Instanzen

  • BGH, Beschl. v. 20.10.2023 – AnwZ (Brfg) 28/23 · Senat für Anwaltssachen

    Vorlage von Wiederholungsfällen bei Fachanwalts-Antrag

  • BGH, Beschl. v. 19.04.2022 – AnwZ (Brfg) 1/22 · Senat für Anwaltssachen

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anforderungen an eine persönliche Fallbearbeitung

  • BGH, Beschl. v. 28.05.2020 – AnwZ (Brfg) 10/20 · Senat für Anwaltssachen

    Verleihungsvoraussetzungen für eine Fachanwaltsbezeichnung: Verlängerung des Bearbeitungszeitraums für einschlägige Fälle für Fachanwaltsanwärter

  • BGH, Beschl. v. 25.02.2019 – AnwZ (Brfg) 80/18 · Senat für Anwaltssachen

    Gewichtung einzelner Fälle bei Beantragung der Fachanwaltsbezeichnung für Steuerrecht

  • BGH, Beschl. v. 14.11.2018 – AnwZ (Brfg) 29/18 · Senat für Anwaltssachen

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Medizinrecht: Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung im "Vergütungsrecht der Heilberufe" durch reine Inkassotätigkeit

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