Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Ausschusses können von ihrer Rechtsanwaltskammer eine Aufwandsentschädigung erhalten.
FAO · Fachanwaltsordnung
§ 21 FAO – Entschädigung
Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.10.2026.
FAO · Fachanwaltsordnung
Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Ausschusses können von ihrer Rechtsanwaltskammer eine Aufwandsentschädigung erhalten.