Ein Mitglied scheidet aus dem Ausschuss aus, wenn
- 1. das Mitglied nicht mehr Mitglied der Kammer ist;
- 2. gegen das Mitglied ein Berufs- oder Vertretungsverbot (§§ 150, 161a BRAO) verhängt worden ist;
- 3. das Mitglied seine Wählbarkeit aus den in § 66 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 BRAO angegebenen Gründen verloren hat;
- 4. das Mitglied das Amt niederlegt;
- 5. das Mitglied vom Vorstand der Kammer, für die es bestellt ist, abberufen wird.