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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 150 BRAO – Voraussetzung für das Verbot

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Liegen dringende Gründe für die Annahme vor, dass gegen ein Mitglied der Rechtsanwaltskammer auf Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft oder Aberkennung der Rechtsdienstleistungsbefugnis erkannt werden wird, kann gegen das Mitglied durch Beschluss ein vorläufiges Berufs- oder Vertretungsverbot verhängt werden. § 118 Abs. 1 Satz 1 und 2 ist nicht anzuwenden.

(2) Die Staatsanwaltschaft kann vor Einleitung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens den Antrag auf Verhängung eines Berufs- oder Vertretungsverbotes stellen. In dem Antrag sind die Pflichtverletzung, die dem Mitglied der Rechtsanwaltskammer zur Last gelegt wird, sowie die Beweismittel anzugeben.

(3) Für die Verhandlung und Entscheidung ist das Gericht zuständig, das über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen das Mitglied der Rechtsanwaltskammer zu entscheiden hat oder vor dem das anwaltsgerichtliche Verfahren anhängig ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 150 BRAO verweisen

  • § 66 BRAO – Verlust der Wählbarkeit
  • § 155 BRAO – Wirkungen des Verbots
  • § 159 BRAO – Aufhebung des Verbots
  • § 161a BRAO – Gegenständlich beschränktes Vertretungsverbot
  • § 204 BRAO – Vollstreckung anwaltsgerichtlicher Maßnahmen
  • § 207 BRAO – Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf
  • § 54 BNotO – Vorläufige Amtsenthebung
  • § 20 FAO – Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Ausschuss

Rechtsprechung zu § 150 BRAO

6 Entscheidungen zitieren § 150 BRAO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 10.10.2022 – AnwSt (R) 5/21 · Senat für Anwaltssachen

    Anwaltsgerichtliches Verfahren zur Ahndung anwaltlicher Pflichtverletzungen: Entschädigungspflicht bei Aufhebung eines vorläufigen Berufsverbots

  • BGH, Beschl. v. 24.04.2012 – VIII ZB 111/11 · 8. Zivilsenat

    Anwaltliches Berufsrecht: Erlöschen der Postulationsfähigkeit beim Zulassungswiderruf; Wirksamkeit der Berufungseinlegung vor Bestandskraft der Widerrufsentscheidung mangels gerichtlicher Zurückweisung

  • BGH, Beschl. v. 15.10.2019 – AnwZ (Brfg) 6/19 · Senat für Anwaltssachen

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • BGH, Beschl. v. 26.06.2014 – V ZB 187/13 · 5. Zivilsenat

    Wirksamkeit der Berufungseinlegung: Erlöschen der Zulassung des Rechtsanwalts des Berufungsklägers

  • BGH, Beschl. v. 23.06.2012 – AnwZ (Brfg) 58/11 · Senat für Anwaltssachen

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Wirksamkeit der Eigenvertretung eines Rechtsanwalts trotz Anordnung des Sofortvollzugs des Zulassungswiderrufs

  • BVerwG, Beschl. v. 05.02.2010 – 3 B 60/09 · 3. Senat

    Inanspruchnahme von Juristen der Deutsche Bahn AG durch die Deutsche Bahn Netz AG; Untersagungsverfügung des Eisenbahn-Bundesamtes; Berufsfreiheit; Drittbetroffenheit; Diskriminierung

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