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Zitierfest

FAO · Fachanwaltsordnung

§ 26 FAO – Inkrafttreten

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.10.2026.

(1) Diese Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung ist am 11. März 1997 in Kraft getreten.

(2) Die Ausfertigung und das Inkrafttreten ändernder Beschlüsse der Satzungsversammlung richten sich nach den §§ 191d, e der Bundesrechtsanwaltsordnung“.

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