Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- 2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
- 3. vorweggenommene Erbfolge, Gestaltung von Verträgen, letztwilligen Verfügungen und Vorsorgeverfügungen,
- 4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- 5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
- 6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.