Zum Inhalt springen
Zitierfest

FAO · Fachanwaltsordnung

§ 14f FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Erbrecht

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.10.2026.

Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  • 1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  • 2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
  • 3. vorweggenommene Erbfolge, Gestaltung von Verträgen, letztwilligen Verfügungen und Vorsorgeverfügungen,
  • 4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  • 5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
  • 6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Rechtsprechung zu § 14f FAO

6 Entscheidungen zitieren § 14f FAO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 14.10.2024 – AnwZ (Brfg) 25/24 · Senat für Anwaltssachen

    Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht"; Nachweis praktischer Erfahrungen auf dem Fachgebiet

  • BGH, Urt. v. 05.12.2016 – AnwZ (Brfg) 31/14 · Senat für Anwaltssachen

    Berufsrechtswidrige Werbung eines Fachanwalts für Erbrecht: Voraussetzungen und Grenzen der zulässigen Verwendung von qualifizierenden Zusätzen

  • BGH, Urt. v. 09.02.2015 – AnwZ (Brfg) 54/13 · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: 1. Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht genügen nur dann für den Erwerb der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen im Fachgebiet "Urheber- und Medienrecht", wenn die Fälle einen konkret darzulegenden urheber- oder medienrechtlichen Bezug aufweisen (Fortführung von Senatsurteil vom 10. März 2014, AnwZ (Brfg) 58/12, NJW RR 2014, 752 Rn. 13 ff. und Senatsbeschluss vom 25. …
  • BGH, Urt. v. 25.11.2013 – AnwZ (Brfg) 44/12 · Senat für Anwaltssachen

    Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht": Strafvollzugsrecht als Verwaltungsrecht

  • BGH, Urt. v. 08.04.2013 – AnwZ (Brfg) 54/11 · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: 1. Die Gewichtungsregelung des § 5 Abs. 4 FAO ist keine Ausnahmebestimmung; jeder eingereichte Fall ist darauf zu prüfen, ob eine Minder- oder Höhergewichtung angezeigt ist. 2. § 5 Abs. 1 FAO geht von dem Grundsatz aus, dass der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen schon mit dem Nachweis der vorgegebenen Fallzahlen aus den betreffenden Bereichen des jeweiligen Fachgebiets belegt ist; soll …
  • BGH, Beschl. v. 12.07.2010 – AnwZ (B) 85/09 · Senat für Anwaltssachen

    Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Höhergewichtung von Fällen mit mehreren Instanzen im Rahmen des Nachweises der besonderen praktischen Erfahrung

Weitere Entscheidungen zu § 14f FAO suchen