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Zitierfest

FAO · Fachanwaltsordnung

§ 14e FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Bau- und Architektenrecht

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.10.2026.

Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  • 1. Bauvertragsrecht,
  • 2. Architekten- und Ingenieurrecht,
  • 3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
  • 4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
  • 5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 14e FAO verweisen

  • § 5 FAO – Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

Rechtsprechung zu § 14e FAO

2 Entscheidungen zitieren § 14e FAO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 10.03.2014 – AnwZ (Brfg) 60/12 · Senat für Anwaltssachen

    Fachanwaltserwerb im Bau- und Architektenrecht: Durchführung eines Fachgesprächs bei Verfehlen der Mindestfallzahlen

  • BGH, Urt. v. 25.11.2013 – AnwZ (Brfg) 44/12 · Senat für Anwaltssachen

    Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht": Strafvollzugsrecht als Verwaltungsrecht

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