Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1. Bauvertragsrecht,
- 2. Architekten- und Ingenieurrecht,
- 3. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
- 4. Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
- 5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.