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Zitierfest

FAO · Fachanwaltsordnung

§ 14d FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Verkehrsrecht

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.10.2026.

Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  • 1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
  • 2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
  • 3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • 4. Verkehrsverwaltungsrecht,
  • 5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 14d FAO verweisen

  • § 5 FAO – Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

Rechtsprechung zu § 14d FAO

5 Entscheidungen zitieren § 14d FAO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 18.07.2016 – AnwZ (Brfg) 46/13 (amtliche Veröffentlichung) · Senat für Anwaltssachen

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Seminar über Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik als Fortbildungsveranstaltung für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • BGH, Urt. v. 27.10.2014 – AnwZ (Brfg) 85/13 (amtliche Veröffentlichung) · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: Für den Nachweis der praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts können nur solche versicherungsrechtlichen Fälle herangezogen werden, die einen Bezug zum Straßenverkehr aufweisen.
  • BGH, Urt. v. 09.02.2015 – AnwZ (Brfg) 54/13 (amtliche Veröffentlichung) · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: 1. Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht genügen nur dann für den Erwerb der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen im Fachgebiet "Urheber- und Medienrecht", wenn die Fälle einen konkret darzulegenden urheber- oder medienrechtlichen Bezug aufweisen (Fortführung von Senatsurteil vom 10. März 2014, AnwZ (Brfg) 58/12, NJW RR 2014, 752 Rn. 13 ff. und Senatsbeschluss vom 25. …
  • BGH, Urt. v. 25.11.2013 – AnwZ (Brfg) 44/12 (amtliche Veröffentlichung) · Senat für Anwaltssachen

    Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht": Strafvollzugsrecht als Verwaltungsrecht

  • BGH, Beschl. v. 11.06.2019 – AnwZ (Brfg) 74/18 (amtliche Veröffentlichung) · Senat für Anwaltssachen

    Nachweis von Fallbearbeitungen für den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung

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