Zum Inhalt springen
Zitierfest

FAO · Fachanwaltsordnung

§ 14g FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.10.2026.

Für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  • 1. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
  • 2. Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
  • 3. Recht des multimodalen Transports,
  • 4. Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
  • 5. Transportversicherungsrecht,
  • 6. Lagerrecht,
  • 7. Internationales Privatrecht,
  • 8. Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
  • 9. Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.

Verweise

Vorschriften, die auf § 14g FAO verweisen

  • § 5 FAO – Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen