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Zitierfest

FAO · Fachanwaltsordnung

§ 14b FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Medizinrecht

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.10.2026.

Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  • 1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
  • a) zivilrechtliche Haftung,
  • b) strafrechtliche Haftung,
  • 2. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
  • 3. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
  • a) ärztliches Berufsrecht,
  • b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
  • 4. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
  • 5. Vergütungsrecht der Heilberufe,
  • 6. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
  • 7. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
  • 8. Grundzüge des Apothekenrechts,
  • 9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Verweise

Vorschriften, die auf § 14b FAO verweisen

  • § 5 FAO – Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen

Rechtsprechung zu § 14b FAO

4 Entscheidungen zitieren § 14b FAO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 14.11.2018 – AnwZ (Brfg) 29/18 · Senat für Anwaltssachen

    Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Medizinrecht: Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung im "Vergütungsrecht der Heilberufe" durch reine Inkassotätigkeit

  • BGH, Urt. v. 20.03.2017 – AnwZ (Brfg) 11/16 · Senat für Anwaltssachen

    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht": Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Medizinrecht durch Fälle aus dem Bereich der Tiermedizin

  • BSG, Beschl. v. 30.09.2015 – B 3 KR 23/15 B · 3. Senat

    sozialgerichtliches Verfahren - Zumutbarkeit eines Terminverlegungsantrags - "erhebliche Gründe" - Ablehnung - Erfordernis der Erteilung eines Sozietätsmandats - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Zurückverweisung - Verlangen einer unerlaubten Unterbevollmächtigung seitens des Gerichts nicht …

  • BGH, Urt. v. 27.10.2014 – AnwZ (Brfg) 85/13 · Senat für Anwaltssachen

    Leitsatz: Für den Nachweis der praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts können nur solche versicherungsrechtlichen Fälle herangezogen werden, die einen Bezug zum Straßenverkehr aufweisen.

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