Für das Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1. Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse,
- 2. Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
- 3. International vereinheitlichtes Handelsrecht,
- 4. International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht,
- 5. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht,
- 6. Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
- 7. Grundzüge im internationalen Steuerrecht,
- 8. Grundzüge der Rechtsvergleichung.