Landesrecht Berlin
Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) Vom 26. Januar 2004 (SchulG BE)
Amtliche Fassung, Stand 18.09.2026. 147 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Auftrag der Schule
- § 2Recht auf Bildung und Erziehung
- § 3Bildungs- und Erziehungsziele
- § 4Grundsätze für die Verwirklichung
- § 5Öffnung der Schulen, Kooperationen
- § 5aZusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt
- § 5bSchulbezogene Jugendsozialarbeit
- § 6Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
- § 7Schulische Selbständigkeit und Eigenverantwortung
- § 8Schulprogramm
- § 9Qualitätssicherung und Evaluation
- § 9aLernstandsfeststellung und Lernentwicklung
- § 10Rahmenlehrpläne für Unterricht und Erziehung
- § 11Rahmenlehrplan-Kommissionen
- § 12Unterrichtsfächer, Lernbereiche und Querschnittsaufgaben, Lernfelder, Ethik
- § 13Religions- und Weltanschauungsunterricht
- § 14Stundentafeln
- § 15Förderung von Zwei- und Mehrsprachigkeit
- § 16Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien
- § 17Jahrgangsstufen, Schulstufen und Schularten
- § 18Schulversuche, Schulen besonderer pädagogischer Prägung
- § 19Ganztagsschulen, ergänzende Förderung und Betreuung, Mittagessen
- § 20Grundschule
- § 21Allgemeines
- § 22Integrierte Sekundarschule
- § 23Gemeinschaftsschule
- § 24(aufgehoben)
- § 25(aufgehoben)
- § 26Gymnasium
- § 27Nähere Ausgestaltung der Sekundarstufe I
- § 28Gymnasiale Oberstufe
- § 29Berufsschule
- § 30Berufsfachschule
- § 31Fachoberschule
- § 32Berufsoberschule
- § 33Doppelt qualifizierende Bildungsgänge
- § 34Fachschule
- § 35Oberstufenzentren
- § 36Grundsätze
- § 37Gemeinsamer Unterricht
- § 37aInklusive Schwerpunktschule
- § 38Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
- § 39Nähere Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung
- § 40Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs zum nachträglichen Erwerb allgemein bildender und beruflicher Abschlüsse
- § 41Grundsätze
- § 42Beginn und Dauer der allgemeinen Schulpflicht
- § 43Beginn und Dauer der Schulpflicht in der Sekundarstufe II
- § 43aBefreiung von der Schulpflicht
- § 43bRuhen der Schulpflicht
- § 44Verantwortung für die Einhaltung der Schulpflicht
- § 45Durchsetzung der Schulpflicht
- § 46Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler
- § 47Informationsrechte der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten
- § 48Veröffentlichungen, Meinungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, Werbung zu politischen Zwecken
- § 49Gruppen von Schülerinnen und Schülern
- § 50Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
- § 51Pflicht der Schule zur Beaufsichtigung
- § 52Schulgesundheitspflege, Untersuchungen
- § 53Schuljahr, Schulwoche, Ferien
- § 54Allgemeines
- § 55Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung
- § 55aAufnahme in die Grundschule
- § 56Übergang in die Sekundarstufe I
- § 57Aufnahme in die beruflichen Schulen und die Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs
- § 58Lernerfolgskontrollen und Zeugnisse
- § 59Aufrücken, Versetzung, Wiederholung, Überspringen, Kurseinstufung
- § 60Abschlussprüfungen und Abschlussverfahren, Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler
- § 61Anerkennung von Studienbefähigungen und anderen schulischen Leistungen
- § 62Erziehungsmaßnahmen
- § 63Ordnungsmaßnahmen
- § 64Datenverarbeitung und Auskunftsrechte
- § 64aBerliner Lehrkräfte-Unterrichts-Schul-Datenbank
- § 64bEvaluationsbericht
- § 64cIdentitätsmanagement
- § 64dSchulportal
- § 64eSysteme Künstlicher Intelligenz
- § 65Evaluation, wissenschaftliche Untersuchungen in Schulen, statistische Erhebungen
- § 66Nähere Ausgestaltung der Datenverarbeitung
- § 67Aufgaben und Stellung der Lehrkräfte
- § 68Schulische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitwirkung anderer Personen
- § 69Stellung und Aufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters
- § 70Beanstandungsrecht und Eilkompetenz
- § 71Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Schulleiterfunktion
- § 72Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters
- § 73Funktionsstellen
- § 74Erweiterte Schulleitung
- § 74aKrisenteams
- § 75Stellung und Aufgaben
- § 76Entscheidungs- und Anhörungsrechte
- § 77Mitglieder
- § 78Verfahrensgrundsätze, Ausschüsse
- § 79Gesamtkonferenz
- § 80Fachkonferenzen, Teilkonferenzen
- § 81Klassenkonferenzen, Jahrgangskonferenzen, Semesterkonferenzen
- § 82Mitglieder
- § 83Aufgaben der Schülervertretung
- § 84Sprecherinnen und Sprecher der Schülerinnen und Schüler
- § 84aKlassenrat
- § 85Gesamtschülervertretung, Schülerversammlungen
- § 86Mitwirkung an Oberstufenzentren und beruflichen Schulen
- § 87Mitwirkung an Fachschulen
- § 88Aufgaben der Elternvertretung
- § 89Elternversammlungen, Sprecherinnen und Sprecher der Erziehungsberechtigten
- § 90Gesamtelternvertretung, Gesamtelternversammlung
- § 91Mitwirkung an Oberstufenzentren und beruflichen Schulen
- § 92Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und berufliche Schulen
- § 93Verordnungsermächtigung
- § 94Schulen in freier Trägerschaft
- § 95Schulgestaltung und Aufsicht
- § 96Bezeichnung
- § 97Ersatzschulen
- § 98Genehmigung
- § 99Aufhebung, Erlöschen und Übergang der Genehmigung
- § 100Staatlich anerkannte Ersatzschulen
- § 101Finanzierung
- § 102Ergänzungsschulen
- § 103Staatlich anerkannte Ergänzungsschulen
- § 104Freie Einrichtungen und Privatunterricht
- § 105Schulaufsicht
- § 106Stellung und Aufgaben der fachlichen Aufsicht
- § 107Schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratung und Unterstützung
- § 108Berliner Landesinstitut
- § 109Aufgaben der Bezirke
- § 110Bezirksausschüsse
- § 111Bezirksschulbeiräte
- § 112Ausschüsse Berufliche Schulen
- § 113Beirat Berufliche Schulen
- § 114Landesausschüsse
- § 115Landesschulbeirat
- § 116Grundsätze für die Arbeit von Gremien
- § 117Grundsätze für Wahlen
- § 118Wahlprüfung
- § 119Vorsitz und Geschäftsstelle
- § 120Stellung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter
- § 121Räume, Kosten
- § 122Sitzungsprotokolle
- § 123Musikschulen
- § 124Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen
- § 125Fortführung von Schulen
- § 126Ordnungswidrigkeiten
- § 127Einschränkung von Grundrechten
- § 128Verwaltungsvorschriften
- § 129Übergangsregelungen
- § 129aSonderregelungen auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
- § 130Aufhebung von Rechtsvorschriften
- § 131Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
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„Was regelt § 1 SchulG BE? Zitiere den Wortlaut.“