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Zitierfest

SchulG BE · Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) Vom 26. Januar 2004

§ 131 SchulG BE – Inkrafttreten

Amtliche Fassung, Stand 18.09.2026.

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2004 in Kraft.

(2) Die Integrierte Sekundarschule wird spätestens zum Schuljahr 2011/2012 durch Neugründung oder durch Zusammenlegung oder Umwandlung von Schulen der Schularten Hauptschule, Realschule, verbundene Haupt- und Realschule, Gesamtschule und gegebenenfalls Gymnasium eingerichtet.