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Zitierfest

SchulG BE · Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) Vom 26. Januar 2004

§ 93 SchulG BE – Verordnungsermächtigung

Amtliche Fassung, Stand 18.09.2026.

Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung wird ermächtigt, für Schulen, deren pädagogische und organisatorische Bedingungen es erfordern, insbesondere für

  • 1. die John-F.-Kennedy-Schule (Deutsch-Amerikanische Schule),
  • 2. das Französische Gymnasium (Lycée Français),
  • 3. die Eliteschulen des Sports,
  • 4. die Staatliche Europa-Schule Berlin,
  • 5. die Staatliche Ballett- und Artistikschule Berlin,
  • 6. das Musikgymnasium Carl Philipp Emanuel Bach,
  • 7. Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs zum nachträglichen Erwerb allgemein bildender und beruflicher Abschlüsse,

Abweichungen von den Abschnitten I bis V durch Rechtsverordnung zu regeln.